Angehende Fünftklässler
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Herzlich willkommen auf der Homepage des Justus-Knecht-Gymnasiums! Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen für angehende Fünftklässlerinnen und Fünftklässler zusammengefasst.
Vom 10. bis zum 13. März 2025 können Sie Ihr Kind für das Schuljahr 2025/26 bei uns anmelden. Weitere Informationen finden Sie ab Februar auf der Startseite der Homepage (im Menü unter „Aktuelles“).
Bei Fragen zur Anmeldung und zu Beratungsangeboten können Sie uns über das Sekretariat telefonisch erreichen und einen Beratungstermin vereinbaren.
Im oberen Menü finden Sie unter „Bildungsangebote“ alle wichtigen Informationen rund ums JKG. Unser Schulmaskottchen Justi und wir freuen uns auf Sie!
Die JKG-Broschüre
… in der neuesten Auflage von Januar 2025!

NAVi 4 BW – Das neue Aufnahmeverfahren in Baden-Württemberg
Für Schülerinnen und Schüler, die ab September 2025 eine weiterführende Schule besuchen wollen, gibt es ab sofort ein neues Aufnahmeverfahren. Das unten stehende Schaubild (Quelle: Kultusministerium BW) informiert über den Bildungsweg nach der Grundschule. Wenn Sie auf das Bild clicken, so öffnet sich die gesamte Broschüre des Kultusministeriums zum Thema „NAVi 4“.

Neu ist, dass für den Besuch eines Gymnasiums bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Neben dem Elternwille muss entweder das Ergebnis der Kompetenzmessung „Kompass 4“ oder die pädagogische Gesamtwürdigung der Grundschule eine Empfehlung für das Gymnasium aussprechen. Sollte der Besuchs eines Gymnasiums angestrebt werden, obwohl die Grundschule keine Empfehlung ausspricht, so kann das Kind in diesem Fall an einem Potenzialtest teilnehmen. Dieser findet am 18. Februar 2025 an dem Gymnasium statt, welches in der Grundschulempfehlung mitgeteilt wird, und entscheidet entgültig, ob der Besuch eines Gymnasiums möglich ist. In dem Test werden Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und in weiteren Bereichen abgeprüft. Das Gymnasium, an dem der Test durchgeführt wird, ist nicht automatisch das Gymnasium, welches das Kind besuchen möchte. Die Anmeldung zum Potenzialtest ist vom 10. bis zum 13. Februar möglich.
Am 1. März 2020 trat das Masernschutzgesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in Kraft. Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind.