Angehende Fünftklässler
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Herzlich willkommen auf der Homepage des Justus-Knecht-Gymnasiums! Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen für angehende Fünftklässlerinnen und Fünftklässler zusammengefasst.
Über das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2025/26 werden wir Sie an dieser Stelle ab Februar 2025 informieren.
Unser Infotag findet am Mittwoch, den 26. Februar 2025 von 17:30 bis 19:30 Uhr im Hauptgebäude statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!
Vom 10. bis zum 13. März 2025 können Sie Ihr Kind für das Schuljahr 2025/26 bei uns anmelden. Weitere Informationen finden Sie ab Februar auf der Startseite der Homepage.
Bei Fragen zur Anmeldung und zu Beratungsangeboten können Sie uns über das Sekretariat telefonisch erreichen und einen Beratungstermin vereinbaren.
Im oberen Menü finden Sie unter „Bildungsangebote“ alle wichtigen Informationen rund ums JKG.
NAVi 4 BW – Das neue Aufnahmeverfahren in Baden-Württemberg
Für Schülerinnen und Schüler, die ab September 2025 eine weiterführende Schule besuchen wollen, gibt es ab sofort ein neues Aufnahmeverfahren. Das unten stehende Schaubild (Quelle: Kultusministerium BW) informiert über den Bildungsweg nach der Grundschule. Wenn Sie auf das Bild clicken, so öffnet sich die gesamte Broschüre des Kultusministeriums zum Thema „NAVi 4“.
Neu ist, dass für den Besuch eines Gymnasiums bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Neben dem Elternwille muss entweder das Ergebnis der Kompetenzmessung „Kompass 4“ oder die pädagogische Gesamtwürdigung der Grundschule eine Empfehlung für das Gymnasium aussprechen. Sollte der Besuchs eines Gymnasiums angestrebt werden, obwohl die Grundschule keine Empfehlung ausspricht, so kann das Kind an einem Potenzialtest teilnehmen. Dieser findet an einem Gymnasium in der Nähe statt und entscheidet entgültig, ob der Besuch eines Gymnasiums möglich ist. In dem Test werden Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und in weiteren Bereichen abgeprüft. Das Gymnasium, an dem der Test durchgeführt wird, ist nicht automatisch das Gymnasium, welches das Kind besuchen möchte.
Am 1. März 2020 trat das Masernschutzgesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in Kraft. Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind.
Mit unserer neuen Broschüre erhalten Sie vielfältige Informationen über das Justus-Knecht-Gymnasium in Bruchsal (siehe unten). Wir hoffen, Sie und Ihr Kind damit bei der Wahl für die weiterführende Schule zu unterstützen und Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, welche Schule für Ihr Kind im nächsten Schuljahr die geeignetste sein wird. Unser Schulmaskottchen Justi und wir freuen uns auf Sie!
Mit freundlichen Grüßen
– Schulleiterin –
– stv. Schulleiter –
Die JKG-Broschüre
Stand: Dezember 2023