Sammeltermin zum Nachschreiben und Nachsitzen („Jour fixe“)
Nachschreiben
Auszug aus der Notenbildungsverordnung:
„Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat.“ (§8 Abs. 4 NVO)
„Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note „ungenügend“ erteilt.“ (§8 Abs. 5 NVO)
Falls sich eine Lehrkraft dafür entscheidet, eine entschuldigt versäumte Klassenarbeit / Klausur nachschreiben zu lassen, besteht am JKG die Möglichkeit, die Schülerin / den Schüler zu unserem Sammeltermin zu schicken. Dieser findet außerhalb der Ferien wie folgt statt:
Jeden Mittwoch um 14:15 – 15:45 Uhr in Raum 304 (Hauptgebäude Moltkestraße) oder nach Vereinbarung
Die Aufsichten hierfür übernehmen verschiedene Lehrkräfte.